Modalitäten

Die Psychotherapie wird für Kinder ab ca. vier Jahre und für Jugendliche, bzw. junge Erwachsene durch das zuständige Amt für Familien und Soziales nach §§ 30, 31 oder 35a gemäß den Richtlinien des SGB VIII finanziert.

Erwachsene können eine Kostenübernahme gemäß den Richtlinien des SGB XII beantragen.

Die Psychotherapie findet einzeln oder in Kleingruppen statt und erfolgt nach einem vorab erstellten Therapieplan. Der psychotherapeutische Prozess wird dokumentiert und mit Intervision und Supervision begleitet.

 

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